Upcycling Tutorial Nadelglas
Für ein altes Honigglas hab ich eine neue Verwendung gefunden, die ich gern mit dir teilen möchte.
Als Schneiderin kann man immer ein Nadelkissen brauchen und hier hat man sogar noch eine Aufbewahrungsmöglichkeit für Stecknadeln (oder auch anderes Nähzubehör wie zb. Knöpfe)
Ich habe hier ein Test-Patchwork-Stück benützt, es geht aber mit jedem anderen Stoffrest, der etwa die zweieinhalbfache Größe des Glasdeckels haben sollte, in Kreisform.
Zum Anzeichnen habe ich mir eine Müslischale zu Hilfe genommen, du kannst auch einen kleinen Teller benutzen oder was du sonst so zu Hause hast.
Der Kreis sollte im Querschnitt die ca. zweieinhalbfache Größe des Deckels haben.
Dann leicht einreihen und mit mit ausreichend Bastelwatte füllen. Es sollte schon ein festes Polster werden, damit später die Nadeln gut halten.
Jetzt fixierst du mit einigen Stichen das Gereihte, dabei drauf achten, das die gebildeten Falten etwa die gleichen Abstände haben.
Nun geht’s ans Kleben. Nachdem ich mir dabei schon mal die Finger mit heißem Kleber verbrannt habe, zieh ich dazu feste Putzhandschuhe an. Kleber auf den Deckel auftragen, Deckel dabei auf dem Glas geschraubt lassen!
Jetzt das Nadelkissen vorsichtig mit der gereihten Seite nach unten kurz auf den Deckel drücken, solange bis es etwas angezogen hat.
Dann drehst du das Ganze um und drückst das Nadelkissen fest in die Unterlage. So ist die Verletzungsgefahr mit heißem Kleber geringer und das Kissen wird schön gleichmäßig fest gepresst.
Zur Verzierung kannst du den Deckelrand noch mit Maskingtape bekleben.
Fertig!
Ich habe mittlerweile schon zwei Gläser, eins für Nähnadeln, in das andere hab ich meine Maschinennadeln gesteckt.
Da bewahre ich auch meine Sicherheitsnadeln auf, die ich vorher jedes Mal gesucht habe
(scheinbar hatte ich ein Sicherheitsnadel-Such-Problem, egal wo ich sie aufbewahrt habe, ich war immer am Suchen!)
Gläser finde ich perfekt zur Aufbewahrung von Nähkram, man sieht immer, was drin ist!
Viel Spaß beim Nachmachen!
Kein Mehrwertsteuerausweis, da Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG.